Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am heutigen Mittwoch die fundamentale Bedeutung der Rückkehrpflicht für Mietwagen vollumfänglich bestätigt. Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) begrüßt diese Grundsatzentscheidung als historischen Meilenstein für den Verbraucherschutz und zur Sicherung fairer Marktbedingungen im deutschen Personenbeförderungsmarkt.
Der I. Zivilsenat des BGH hat klargestellt, dass die im Personenbeförderungsgesetz (§ 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG) verankerte Rückkehrpflicht verfassungsgemäß ist und im reinen Inlandsverkehr nicht am EU-Recht gemessen werden kann. Vorausgegangen war eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen ein Mietwagenunternehmen, das Fahrten über den Vermittlungsdienst „Uber X“ ausführte und dessen Fahrzeuge nach Auftragsende ordnungswidrig im öffentlichen Raum auf Neubestellungen warteten.
„Das heutige Urteil ist ein klares Stoppsignal für alle Plattform-Anbieter, die versuchen, das bewährte zweigeteilte System aus Taxen und Mietwagen systematisch zu untergraben“, erklärt TMV-Präsident Thomas Kroker. „Wer Mietwagen wie Taxen auf der Straße bereitstellt, bricht das Gesetz. Der BGH hat dem illegalen Bereitstellen im öffentlichen Raum nun endgültig einen Riegel vorgeschoben.“
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