Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) begrüßt ausdrücklich die Änderung in der Kassensicherungsverordnung, dass ab Januar 2027 alle Wegstreckenzähler (WSZ), die ihre Daten digital ausgeben können, mit einer TSE ausgestattet sein müssen.
TMV-Präsident Thomas Kroker: „Endlich wird das umgesetzt, wofür der TMV bereits so lange kämpft.“
Gemeint sind alle WSZ, die vor dem 1. Juli 2024 in Verkehr gebracht wurden und über eine digitale Schnittstelle verfügen. Das sind beinahe alle, die aktuell bzw. zum Stichtag 1. Januar 2027 in Fahrzeuge verbaut sind bzw. ab diesem Stichtag eingebaut werden.
Damit werden ab 2027 endlich Nutzer von Wegstreckenzählern den Nutzern von Taxametern gleichgestellt. Die bisher geltende ungerechte Ungleichbehandlung ist dann ab dem nächsten Jahr beendet.
Zum Abschluss nochmals TMV-Präsident Thomas Kroker: „Mit dieser Ergänzung kommen wir unserer Forderung des fairen Wettbewerbs einen weiteren Schritt näher.“
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