Mit Datum vom 10. März hat der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt auf unser Schreiben vom 6. März geantwortet.
In dem Antwortschreiben bedankt sich Herr Mundt für unsere Beobachtungen zur aktuellen Entwicklung beim Dieselpreis und unseren Vorschlägen, welche Maßnahmen nun zu treffen wären.
Unseren Hinweis, sofort eine kartellrechtliche Überprüfung der Preisentwicklung beim Dieselkraftstoff zu veranlassen, hat der Präsident an die beim Bundeskartellamt angesiedelte Markttransparenzstelle für Kraftstoffe weitergeleitet. Parallel dazu wird ein Verfahren im Bereich Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel durch das Bundeskartellamt fortgesetzt, in dem etwaigen Störungen des Wettbewerbs nachgegangen wird.
Leider gäbe es aber kein kartellrechtliches Instrument oder andere Mechanismen, um geopolitisch getriebene Preissteigerungen unmittelbar zu verhindern oder abzuschwächen.
Insgesamt nähme man aber die aktuellen Entwicklungen auf den Kraftstoffmärkten, insbesondere im Hinblick auf Auffälligkeiten und unsere Hinweise zur Preissituation im In- und Ausland, sehr ernst.
TMV-Präsident Thomas Kroker erklärt dazu: „Es freut uns sehr, dass es eine wirklich zeitnahe Antwort aus dem Bundeskartellamt auf unser Schreiben gab. Daran erkennen wir, dass der TMV bei den Behörden direkte Beachtung findet und unsere Anliegen ernst genommen werden, auch wenn hier keine unmittelbaren Änderungen durch das Bundeskartellamt erfolgen können“.
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